Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten C.1144 (#70) folgende Anklageschrift:
Völlig irrer Auffahrunfall mit +47.1 km/h Überschuss!
Das Gericht folgt der Beweisaufnahme: die Datenlage spricht eine klare Sprache. (Vorfalltyp: rear_end_extreme)
SG10 [Härtegrad Normal]
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
[incident]598[/incident]