Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten C.1237 (#4) folgende Anklageschrift:
Völlig irrer Auffahrunfall mit +66.7 km/h Überschuss!
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: rear_end_extreme)
SG30 [Härtegrad Streng]
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.
[incident]157[/incident]