Es klagt die Rennleitung. Auf der Anklagebank: S.X (#112) und I.V. (#35).
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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