Es klagt die Rennleitung. Auf der Anklagebank: D.B (#564) und F.Filz (#666).
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.
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