Es klagt die Rennleitung. Auf der Anklagebank: J.Görn (#34) und M.Sond (#9).
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
[incident]331[/incident]