Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten D.Cher (#95) folgende Anklageschrift:
Schwerer Auffahrunfall mit 28.4 km/h Geschwindigkeitsüberschuss.
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: rear_end_medium)
10 Sekunden Stop & Go
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
[incident]595[/incident]