Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten T.Hofm (#911) folgende Anklageschrift:
Behindern / ungewöhnlich langsam auf der Ideallinie (82 km/h, Referenz 169 km/h, Car 2).
Das Gericht folgt der Beweisaufnahme: die Datenlage spricht eine klare Sprache. (Vorfalltyp: impeding)
5 Sekunden Strafe
Das Urteil ist mit sofortiger Wirkung zu vollstrecken. Der Angeklagte moege kuenftig sauberer fahren.
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